WPCS 2.2.0.5

Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung in Montenegro durch den Kauf von Immobilien – 2026

Aufenthaltsgenehmigung für Immobilien in Montenegro
Autor des Artikels: Vladislav Siridze
Leiter der Kundenbetreuung bei der Immobilienagentur Montenegro

Der Erwerb einer Immobilie in Montenegro führt nicht automatisch zu einem Aufenthaltsrecht. Ein eingetragenes Eigentumsrecht kann jedoch – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – eine Rechtsgrundlage für die Beantragung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr über die Innenministerium von Montenegro. Nach den im Januar 2026 in Kraft getretenen Änderungen des Ausländergesetzes müssen die meisten Drittstaatsangehörigen über Immobilien verfügen, deren Die Steuerbemessungsgrundlage beträgt mindestens 150.000 Euro. Über diese Schwelle hinaus müssen Antragsteller weiterhin die allgemeinen Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen: unter anderem einen gültigen Reisepass, den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, eine Krankenversicherung und eine gemeldete Anschrift vor Ort. Die Aufenthaltserlaubnis ist kein „Goldenes Visum“, verleiht keine Staatsbürgerschaft und beinhaltet nicht automatisch ein Arbeitsrecht.

Dieser Artikel behandelt die aktuellen Zulassungsvorschriften, die Art und Weise, wie der Wertgrenzwert ermittelt wird, welche Immobilien und Eigentumsanteile in Frage kommen, den gesamten Antragsprozess von der Immobilienauswahl bis zum Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung, Verlängerungspflichten, familiäre Regelungen, Kosten, Rechte und Einschränkungen sowie die Frage, was ein immobilienbasierter vorübergehender Aufenthalt für die Aussichten auf eine langfristige Niederlassung bedeutet – und was nicht. Sofern offizielle Quellen keine genauen Zahlen oder Verfahren angeben, wird auf diese Ungewissheit hingewiesen und den Lesern empfohlen, sich vor Ort über die Einzelheiten zu informieren.

Der Erwerb einer berechtigten Immobilie schafft die rechtliche Grundlage für die Beantragung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung; er führt jedoch nicht automatisch zu einer Aufenthaltsgenehmigung.


Kurzantwort

Ein Wohnsitz in Montenegro aufgrund von Immobilienbesitz ist ein befristete Aufenthaltserlaubnis (vor Ort bekannt als boravak) ausgestellt für ein Jahr und kann jährlich verlängert werden. Es handelt sich dabei weder um ein eigenständiges Investitionsprogramm noch um ein „Goldenes Visum“ – vielmehr ist es einer von mehreren im Ausländergesetz aufgeführten Rechtsgrundlagen für einen befristeten Aufenthalt.

Der Prozess setzt voraus, dass das Eigentumsrecht im Kataster eingetragen bevor ein Antrag gestellt werden kann. Die Unterzeichnung eines Reservierungsformulars oder die Leistung einer Anzahlung reicht nicht aus. Sobald das Eigentumsrecht eingetragen ist, muss der Antragsteller die Entscheidung zur Grunderwerbsteuer von der zuständigen Behörde ausgestellt, da der Schwellenwert von 150.000 € anhand der Steuerbemessungsgrundlage wie in diesem Dokument angegeben – und nicht nur der Vertragspreis.

Ein Erstantrag kann persönlich beim Innenministerium eingereicht werden oder – sofern das elektronische System des Ministeriums für die betreffende Antragsart betriebsbereit ist – auf elektronischem Wege. Gemäß § 61b muss sich ein Antragsteller, der den elektronischen Weg nutzt, beim Ministerium am Aufenthaltsort melden. innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise nach Montenegro damit ein Foto, zwei Fingerabdrücke und eine digitalisierte Unterschrift erfasst werden können. Anträge auf Verlängerung sind persönlich einzureichen gemäß Artikel 64 und kommen nicht für das elektronische Verfahren in Betracht. Keine automatische Genehmigung ergibt sich aus der Erfüllung der Vermögensschwelle; das Ministerium prüft, ob der Antragsteller die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und ob ein Ablehnungsgrund vorliegt. Die Genehmigung kein automatisches Recht auf Arbeit beinhalten. Montenegro ist im August 2026 weder EU- noch Schengen-Mitglied, daher gewährt die Aufenthaltsgenehmigung keine Schengen-Aufenthaltsrechte.

Das bisherige Programm zur Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Investitionen, das bis zum 31. Dezember 2022 lief, wurde eingestellt und steht in keinerlei Zusammenhang mit der befristeten Aufenthaltsgenehmigung auf der Grundlage von Immobilienbesitz.

FrageAktuelle Position
Gilt der Besitz von Immobilien als Grund?Ja, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind
Dokument mit MindestwertSteuerbemessungsgrundlage von mindestens 150.000 € im Grunderwerbsteuerbescheid, sofern diese Voraussetzung gilt; mehrwertsteuerlich behandelte Erwerbe erfordern eine gesonderte schriftliche Bestätigung seitens des MUP
Welcher Wert wird verwendet?Bemessungsgrundlage im Rahmen des Feststellungsbescheids zur Grunderwerbsteuer, nicht unbedingt der Vertragspreis
Gültigkeitsdauer der GenehmigungEin Jahr
Erneuerbar?Ja, jährlich, unter bestimmten Voraussetzungen
Automatische Genehmigung?Nein
Recht auf Arbeit?Nicht automatisch enthalten
Aufenthalt im Schengen-Raum?Nein – Montenegro ist kein Schengen-Mitglied
Ein direkter Weg zur Staatsbürgerschaft?Nein

Die obige Tabelle gibt die ab August 2026 geltenden Vorschriften wieder. Antragsteller sollten sich vor Einreichung ihres Antrags direkt bei der zuständigen Stelle des Innenministeriums über die aktuellen Anforderungen informieren.

Kennzahlen auf einen Blick

AnforderungDerzeitige Regelung
Mindeststeuerbemessungsgrundlage€150,000
Mindestbeteiligungsquote50%
Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis1 Jahr
Frist für die Einreichung von Verlängerungsanträgen60–30 Tage vor Ablauf
MUP-EntscheidungszeitraumBis zu 40 Tage (Artikel 62)
Die Genehmigung kann nach einer Abwesenheit erlöschenMehr als 30 Tage (Artikel 65)
Kontinuität des DaueraufenthaltsrechtsInsgesamt höchstens 10 Monate oder 6 aufeinanderfolgende Monate außerhalb Montenegros (Artikel 86)

Die in dieser Tabelle aufgeführten Rechtsvorschriften stammen aus dem aktuellen konsolidierten Ausländergesetz. Da einige ältere englischsprachige Regierungsseiten nicht durchgängig aktualisiert wurden, sollte der konsolidierte Gesetzestext überprüft werden, bevor man sich auf eine langfristige Einwanderungsstrategie stützt.


Was sich im Jahr 2026 geändert hat

Mehrere Jahre lang gab es in Montenegro keinen gesetzlich festgelegten Mindestwert für Immobilien, der für einen befristeten Aufenthalt auf der Grundlage von Immobilienbesitz erforderlich war. Dies änderte sich durch Änderungen des Ausländergesetz das am […] in Kraft trat Januar 2026.

Im Vorfeld der Gesetzesänderungen wurden in Regierungsberatungen und in der Medienberichterstattung verschiedene mögliche Schwellenwerte genannt, darunter ein Betrag von 200.000 Euro, der in einigen frühen Vorbereitungsunterlagen auftauchte. Die Der endgültig festgelegte Schwellenwert für die meisten Drittstaatsangehörigen beträgt 150.000 Euro., gemessen am steuerpflichtigen Wert der Immobilie. Leser, die auf ältere Artikel gestoßen sind, in denen 200.000 € als bestätigter Betrag genannt werden, sollten diese Quellen als ungenau oder veraltet betrachten – der maßgebliche Betrag im verabschiedeten Gesetz lautet 150.000 €.

Der Schwellenwert von 150.000 € richtet sich nach der Steuerbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerbescheid – nicht nach dem Vertragspreis, dem Angebotspreis oder der Höhe der jährlichen Grundsteuer.

Diese Unterscheidung ist in der Praxis von Bedeutung. Die Der Schwellenwert von 150.000 € richtet sich nach der in dem Bescheid über die Grunderwerbsteuer angegebenen Steuerbemessungsgrundlage von der zuständigen Behörde ausgestellt – er ist nicht zu verwechseln mit dem Vertragspreis, dem Angebotspreis oder der Höhe der jährlichen Grundsteuer. Ein Käufer, der 170.000 € für eine Wohnung zahlt, kann nicht davon ausgehen, dass die Steuerbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerbescheid automatisch den Schwellenwert erreicht. Ebenso wenig sollte ein Käufer, der 155.000 € zahlt, davon ausgehen, dass die Bemessungsgrundlage auf diesem Niveau festgesetzt wird. Da das maßgebliche Dokument in der Regel erst im Zusammenhang mit der abgeschlossenen Übertragung ausgestellt wird, sollten Käufer sich vor der Unterzeichnung transaktionsspezifisch beraten lassen. Jede vorläufige Schätzung der Steuerbemessungsgrundlage sollte lediglich als Schätzung betrachtet werden und nicht als Bestätigung, dass der gesetzliche Schwellenwert erreicht wird.

Für Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz, umfassen die Änderungen eine Ausnahme von der Schwelle von 150.000 €, wie im Folgenden erläutert wird. Inhaber von befristeten Aufenthaltsgenehmigungen, die vor Januar 2026 ausgestellt wurden, unterliegen möglicherweise den Übergangsbestimmungen des Gesetzes; diese Antragsteller sollten die konkreten Bestimmungen der Änderungen prüfen und die geltenden Vorschriften beim Innenministerium bestätigen lassen, anstatt davon auszugehen, dass ihre bestehende Genehmigung nach den alten Regeln verlängert wird.

Inhaber bestehender Genehmigungen

Befristete Aufenthaltsgenehmigungen, die vor dem 17. Januar 2026 auf der Grundlage von Immobilienbesitz erteilt wurden, unterliegen Übergangsbestimmungen. Eine fachliche Analyse der in Kraft getretenen Änderungen ergab, dass solche Genehmigungen verlängert werden können, ohne dass nachgewiesen werden muss, dass die Immobilie den neuen Wertgrenzwert erfüllt. Dies sollte nicht auf einen nach diesem Datum eingereichten Erstantrag ausgedehnt werden. Bestehende Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis sollten sich bei der zuständigen MUP-Behörde erkundigen, welche Unterlagen für ihre eigene Verlängerung erforderlich sind.

Aufenthaltsgenehmigung für Immobilien in Montenegro

Vor und nach der Reform von 2026

ThemaVor dem 17. Januar 2026Aktuelle Position
Mindestwert der ImmobilieKein gesetzlich festgelegter MindestwertSteuerbemessungsgrundlage von mindestens 150.000 €, sofern diese Anforderung gilt
WertnachweisEs ist kein Dokument mit gesetzlich festgelegter Wertangabe erforderlichEntscheidung zur Grunderwerbsteuer gemäß § 56
MindestbeteiligungsquoteIn früheren Vorschriften wurde der derzeitige Schwellenwert nicht in derselben Form angewendet.Alleiniger Eigentümer oder eine eingetragene Beteiligung von mindestens 50%
Bestehende GenehmigungenIm Rahmen der bisherigen Regelung gewährtFür Genehmigungen, die vor dem 17. Januar 2026 erteilt wurden, können Übergangsregelungen gelten.
Bewerber aus EuropaIn diesem Formular gibt es keine Befreiung vom aktuellen WertGesetzliche Befreiung für bestimmte europäische Staatsangehörige und berechtigte Familienangehörige

Wer kann sich bewerben?

Die wichtigsten Zulassungskriterien für einen befristeten Aufenthalt aufgrund von Immobilienbesitz, wie sie im Ausländergesetz festgelegt und am Seite der Regierung von Montenegro zum Thema befristete Aufenthaltsgenehmigung, lassen sich im Großen und Ganzen wie folgt zusammenfassen:

  • Der Antragsteller ist ein Ausländer die in Montenegro eine berechtigte Immobilie besitzen
  • Eigentumsverhältnisse sind im Kataster eingetragen im Namen des Antragstellers
  • Die Immobilie bzw. der Eigentumsanteil erfüllt die geltenden Anforderungen
  • Der Antragsteller verfügt über einen gültiges Reisedokument (Reisepass)
  • Der Antragsteller kann nachweisen, dass ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts
  • Der Antragsteller verfügt über gültige Krankenversicherung mit Schwerpunkt auf Montenegro
  • Der Antragsteller legt eine Bescheinigung über das Nichtvorliegen schwerwiegender strafrechtlicher Verurteilungen sofern erforderlich
  • Der Antragsteller hat Nachweis einer gesicherten Unterkunft in Montenegro sowie alle von der zuständigen Stelle des Innenministeriums geforderten Dokumente zur Adressregistrierung
  • Der Antragsteller fällt nicht unter die gesetzlich vorgesehenen Ablehnungsgründe.
  • Der Antrag wird innerhalb der zulässigen Aufenthaltsdauer gestellt

Welche Unterlagen genau erforderlich sind, hängt von der Staatsangehörigkeit, dem Alter und der familiären Situation des Antragstellers sowie von den Gepflogenheiten der jeweiligen Innenbehörde ab, die den Antrag bearbeitet. Antragsteller sollten sich nicht auf eine allgemeine Checkliste als verbindliche Richtlinie verlassen, ohne die Anforderungen vor Ort zu überprüfen.

Zur Frage der Miteigentum: Ein Antragsteller kann sich auf das Alleineigentum oder einen eingetragenen Miteigentumsanteil von mindestens die Hälfte einer berechtigten Immobilie. Ein geringerer Anteil erfüllt nicht die gesetzliche Eigentumsvoraussetzung gemäß dem Ausländergesetz. Ob die Steuerwerte mehrerer Immobilien, die sich in getrenntem Eigentum befinden, zusammengerechnet werden können, um die Schwelle von 150.000 € zu erreichen, ist durch offizielle Quellen nicht eindeutig bestätigt; Antragsteller, die diesen Ansatz in Betracht ziehen, sollten sich schriftliche Bestätigung der zuständigen Stelle des Innenministeriums bevor Sie auf dieser Grundlage einen Kauf tätigen.

Ausnahmen für die EU und die EFTA

Die Verpflichtung zur Vorlage eines Ausweisdokuments gilt nicht für Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, oder für berechtigte Familienangehörige, die unter die gesetzliche Ausnahmeregelung des Ausländergesetzes fallen. Familienangehörige solcher Bürger, die selbst Drittstaatsangehörige sind, sollten prüfen, ob sie unter die Bestimmungen für Familienangehörige fallen oder ob für ihre individuelle Situation die üblichen Bedingungen für Drittstaatsangehörige gelten.


Welche Immobilien kommen in Frage?

Nicht jede Immobilientransaktion in Montenegro begründet einen Anspruch auf einen Aufenthaltsantrag. Die Art, der rechtliche Status und die Eintragung der Immobilie spielen dabei eine Rolle.

Fertiggestellte Wohnungen und Häuser sind die einfachste Option, wenn die Immobilie im Kataster eingetragen ist und das Eigentumsrecht des Antragstellers ordnungsgemäß vermerkt ist.

Bestandsimmobilien kann ebenfalls in Betracht kommen, sofern das Eigentumsrecht unbelastet ist und die Bemessungsgrundlage in dem Bescheid über die Grunderwerbsteuer den geltenden Schwellenwert von 150.000 € erreicht.

Fertiggestellte Neubauten erfordern besondere Aufmerksamkeit. Sobald das Eigentum übertragen und eingetragen wurde, kann die Immobilie möglicherweise als Grundlage für einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dienen. Artikel 56 bezieht sich jedoch ausdrücklich auf die in einem Bescheid über die Grunderwerbsteuer angegebene Steuerbemessungsgrundlage.

Wenn der Kauf als Umsatzsteuerlicher Vorgang statt eines Vorgangs im Rahmen der Schenkungssteuer, wird der übliche Grunderwerbssteuerbescheid möglicherweise nicht in der üblichen Form ausgestellt. Bevor Sie eine mehrwertsteuerpflichtige Neubauimmobilie zu Wohnzwecken erwerben, sollten Sie sich von der zuständigen Stelle des Innenministeriums schriftlich bestätigen lassen, welche Unterlagen als Nachweis für die Wertvoraussetzung von 150.000 € akzeptiert werden.

Eingetragene Geschäftsräume sind in der gesetzlich festgelegten Liste der berechtigten Immobilienkategorien aufgeführt. Der Besitz von Gewerbeflächen entbindet jedoch nicht von der gesonderten Verpflichtung, eine gültige gemeldete Anschrift anzugeben und die übrigen allgemeinen Wohnsitzvoraussetzungen zu erfüllen. Ausschlaggebend für die Berechtigung ist der rechtliche Charakter des eingetragenen Rechts – nicht die gewerbliche Nutzung der Räumlichkeiten.

Immobilien im Bau und unfertige Immobilien Ein Antrag auf Wohnsitzgenehmigung kann erst dann unterstützt werden, wenn eine berechtigte, fertiggestellte Immobilie oder eine eingetragene Wohneinheit rechtlich entstanden ist und das Eigentumsrecht des Antragstellers im Kataster eingetragen wurde. Ein Reservierungsvertrag, ein vorläufiger Kaufvertrag oder eine Zahlungsbestätigung für eine zukünftige Wohneinheit erfüllt die Eigentumsvoraussetzung nicht, unabhängig von deren Wert.

Unbebautes Grundstück ist nicht in der gesetzlich festgelegten Liste der zulässigen Immobilienarten gemäß dem Ausländergesetz enthalten. Der Erwerb eines Grundstücks, der Abschluss eines Bauvertrags oder die Planung eines künftigen Bauvorhabens begründet keine aktuelle Eigentumsgrundlage für einen befristeten Aufenthalt.

Einheiten unter Hotelmarken oder als Kapitalanlage sollten anhand ihres eingetragenen Katasterstatus und des tatsächlich erworbenen Rechts bewertet werden. Ein vertragliches Recht auf Erträge, Nutzung oder Beteiligung an einem Hotelprojekt ist nicht gleichbedeutend mit dem eingetragenen Eigentum an einer qualifizierten Beherbergungseinrichtung oder einer separaten Wohneinheit. Die Marketingbezeichnung ist weniger entscheidend als die Katasterklassifizierung und die Art des eingetragenen Rechts.

Aufenthaltsgenehmigung für Immobilien in Montenegro

Bevor Sie eine nicht rückerstattbare Anzahlung leisten, überprüfen Sie bitte Folgendes:

  • Katasterbeschreibung: Wird die Einheit im Katasterauszug so beschrieben, wie Sie es erwarten, und stimmt sie mit der tatsächlichen Immobilie überein?
  • Eingetragener Eigentümer: Ist der Verkäufer tatsächlich als Eigentümer im Grundbuch eingetragen (Liste der Unbeweglichkeiten)?
  • Anteil am Eigentum: Welchen Anteil an der Immobilie besitzt der Verkäufer, und welcher Anteil wird übertragen?
  • Belastungen: Sind auf der Immobilie Hypotheken, gerichtliche Anordnungen, Vorkaufsrechte oder sonstige Beschränkungen eingetragen?
  • Rechtmäßige Nutzung und Belegungsstatus: Ist die Immobilie für Wohnzwecke oder eine andere rechtmäßige Nutzung registriert, und liegen gültige Genehmigungen vor?
  • Steuerwert: Wie hoch ist die derzeitige Steuerbemessungsgrundlage, und erreicht sie den Schwellenwert von 150.000 Euro?
  • Ausstehende Grundsteuern: Gibt es ausstehende Steuern oder Abgaben, die die Übertragung verzögern oder den Käufer beeinträchtigen könnten?
  • Möglichkeit, das Eigentumsrecht unverzüglich eintragen zu lassen: Gibt es anhängige Erbschaftsverfahren, Streitigkeiten über die Teilung des Nachlasses oder technische Unstimmigkeiten, die die Katastereintragung verzögern könnten?

Ein qualifizierter Anwalt vor Ort kann diese Überprüfung durchführen und Sie zu etwaigen festgestellten Problemen beraten.

Checkliste für die Einzahlung

Vor der Zahlung überprüfenWarum das wichtig ist
KatasterBestätigt das Eigentumsrecht
BelastungenZeigt Hypotheken an
Anteil am EigentumBestätigt die Berechtigung
ImmobilienkategorieMuss die Voraussetzungen erfüllen
SteuerbemessungsgrundlageLegt den Schwellenwert fest
Mehrwertsteuer oder GrunderwerbsteuerErmittelt das erforderliche Dokument
BaugenehmigungenVermeidet rechtliche Probleme

Das Katasterregister ist die maßgebliche Quelle für Eigentumsverhältnisse und Belastungen in Montenegro. Eine Immobilie, die in einer Verkaufsbroschüre unbelastet erscheint, kann im offiziellen Register möglicherweise nicht offengelegte Belastungen aufweisen. Die Überprüfung der Liste der Unbeweglichkeiten Die Überprüfung beim Katasteramt – oder die Beauftragung eines Anwalts damit – vor dem Kauf ist zwingend erforderlich, wenn der Käufer beabsichtigt, diese Immobilie als Grundlage für einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung zu nutzen.

Die Aufenthaltsberechtigung ist nur ein Aspekt der Transaktion. Käufer sollten sich vor dem Kauf auch darüber im Klaren sein, wie die Auswahl der Immobilie, die rechtliche Prüfung, die Zahlung, die notarielle Beurkundung und die Eintragung im Kataster ablaufen.

Den gesamten Transaktionsablauf finden Sie in unserem Leitfaden zu So kaufen Sie eine Immobilie in Montenegro.

Kann ich mich bewerben?

SituationBerechtigt?Anmerkungen
Wohnung, Steuerbemessungsgrundlage 180.000 €Erfüllt die Schwellenwerte
Die Wohnung wurde für 180.000 € gekauft, die Steuerbemessungsgrundlage beträgt jedoch 145.000 €.Schwellenwert nicht erreicht
Gewerbliche RäumeSofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
Wohnung im BauEigentumsverhältnisse nicht eingetragen
Nur LandErfüllt die Voraussetzungen nicht
50% – EigentumsverhältnisseGesetzlich vorgeschriebener Mindestanteil
25% – EigentumsverhältnisseUnter dem gesetzlichen Mindestwert

Diese Beispiele beziehen sich ausschließlich auf die immobilienbezogenen Voraussetzungen. Eine “Ja”-Antwort garantiert keine Genehmigung: Der Antragsteller muss weiterhin die allgemeinen Voraussetzungen hinsichtlich des rechtmäßigen Aufenthalts, der Reisedokumente, der Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, der Versicherung, der Unterkunft sowie des Nichtvorliegens gesetzlicher Ablehnungsgründe erfüllen. Bei mehrwertsteuerpflichtigen Käufen ist weiterhin eine schriftliche Bestätigung des anerkannten Wertbelegs erforderlich.


Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Immobilienbesitz umfasst in der Regel Unterlagen aus mehreren verschiedenen Kategorien. Die nachstehende Liste enthält die allgemein erforderlichen Unterlagen; die genauen Unterlagen, die für einen bestimmten Antragsteller erforderlich sind, sollten vor der Zusammenstellung der Unterlagen bei der zuständigen Stelle des Innenministeriums abgeklärt werden, insbesondere wenn ausländische Bescheinigungen vorliegen.

1. Ausweis- und Einwanderungsdokumente

  • Gültiger Reisepass (mit ausreichender Restgültigkeit)
  • Gegebenenfalls frühere Aufenthaltsgenehmigungen oder Visumunterlagen

2. Nachweis des Eigentums an der Immobilie

  • Eigenschaftsblatt (Liste der Unbeweglichkeiten) aus dem Kataster, aus dem das eingetragene Eigentumsrecht hervorgeht
  • Entscheidung zur Grunderwerbsteuer, in der die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Schwelle von 150.000 € bestätigt wird

3. Finanz- und Versicherungsnachweise

  • Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts; Antragsteller sollten sich bei der örtlichen Dienststelle des Innenministeriums über den derzeit anerkannten Betrag und das erforderliche Format informieren, da in den offiziellen Quellen kein fester Betrag angegeben ist
  • Gültige Krankenversicherung, die Montenegro für die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung abdeckt

4. Begleitdokumente und übersetzte Unterlagen

  • Führungszeugnis, ausgestellt von der für die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltsverlauf des Antragstellers zuständigen Behörde, bestätigt durch die zuständige Dienststelle des Innenministeriums
  • Nachweis des gemeldeten Wohnsitzes in Montenegro
  • Zahlungsbelege für die anfallenden Verwaltungsgebühren
  • Beglaubigte Übersetzungen ausländischer Dokumente ins Montenegrinische durch einen zugelassenen Gerichtsdolmetscher

5. Familienunterlagen (sofern unterhaltsberechtigte Personen in einem gesonderten Antrag auf Familienzusammenführung aufgeführt sind)

  • Heiratsurkunde oder Unterlagen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Geburtsurkunden für minderjährige Kinder
  • Gegebenenfalls Nachweis der Abhängigkeit oder der Beziehung
Aufenthaltsgenehmigung für Immobilien in Montenegro
DokumentWas dies beweistPraktischer Hinweis
Gültiger ReisepassIdentität und StaatsangehörigkeitÜberprüfen Sie vor der Antragstellung die verbleibende Gültigkeitsdauer
Eigenschaftenblatt / Liste nepokretnostiEingetragene Eigentumsverhältnisse im KatasterBesorgen Sie sich kurz vor dem Antragsdatum eine aktuelle Kopie
Entscheidung zur GrunderwerbsteuerDie Steuerbemessungsgrundlage erreicht die Schwelle von 150.000 EuroWird bei der Übertragung von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellt; kann vom Vertragspreis abweichen
Nachweis der MittelAusreichende ExistenzgrundlagenBestätigen Sie vor Ort das akzeptierte Format und den Betrag
KrankenversicherungKrankenversicherung während der Gültigkeitsdauer der AufenthaltsgenehmigungMuss für Montenegro gültig sein; bitte die Gültigkeitsdauer prüfen
FührungszeugnisKeine Verurteilungen, die zum Ausschluss führenÜberprüfen Sie die Gültigkeitsdauer, bevor Sie aus dem Ausland bestellen
Anmeldung der AnschriftPhysische Adresse in MontenegroVor der Bewerbung muss eine Registrierung erfolgen
ZahlungsbelegeGezahlte VerwaltungsgebührenBewahren Sie Originale und Kopien auf
FamilienbescheinigungenVerhältnis zu AngehörigenErforderlich für Anträge auf Familienzusammenführung

Einige praktische Aspekte verdienen Beachtung. Ausländische öffentliche Urkunden müssen unter Umständen mit einer Apostille oder einer konsularischen Beglaubigung versehen werden. es sei denn, ein geltendes bilaterales oder multilaterales Abkommen hebt diese Anforderung für Dokumente aus einem bestimmten Land auf. Beglaubigte Übersetzung Für Dokumente, die nicht in der Landessprache ausgestellt wurden, ist in der Regel eine Übersetzung ins Montenegrinische durch einen zugelassenen Gerichtsdolmetscher erforderlich. Führungszeugnisse In einigen Ländern läuft die Gültigkeit schnell ab – überprüfen Sie vor der Bestellung die Gültigkeitsdauer des Zertifikats Ihres Landes und planen Sie die Beantragung so, dass es am Tag der Antragstellung noch gültig ist. Namenskonsistenz Die Einheitlichkeit über alle Dokumente hinweg ist unerlässlich; Abweichungen in der Schreibweise oder Transkription des Namens des Antragstellers können zu Verzögerungen oder zur Anforderung weiterer Nachweise führen.

Fordern Sie bei der örtlichen Innenbehörde eine auf den Antragsteller zugeschnittene Dokumentenliste an, bevor Sie Bescheinigungen im Ausland bestellen.

Von der Immobiliensuche bis zur Aufenthaltskarte

Der Immobilienkauf und der Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung sind zwei miteinander verbundene, aber rechtlich getrennte Verfahren. Das Aufenthaltsverfahren kann erst beginnen, nachdem das anspruchsbegründende Eigentumsrecht eingetragen wurde und der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis sowohl des Eigentums als auch des maßgeblichen Immobilienwerts erhalten hat.

Immobilienauswahl

Kaufvertrag

Beglaubigung

Katastereintragung

Eigenschaftsblatt

Entscheidung zur Übertragungssteuer

Antrag auf Wohnberechtigung

Aufenthaltskarte

Jeder Schritt hängt vom erfolgreichen Abschluss des vorherigen Schritts ab. Ein unterzeichneter Vertrag oder eine erfolgte Zahlung ersetzen nicht die Katastereintragung, und die Katastereintragung allein garantiert noch keine Genehmigung des Wohnsitzantrags.


Bewerbungsverfahren

Der Weg von der Entscheidung zum Immobilienkauf bis zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis umfasst mehrere unterschiedliche rechtliche und behördliche Schritte. Jeder Schritt hängt von bestimmten Voraussetzungen ab, und Verzögerungen in einem Schritt können sich auf den nächsten auswirken.

Sind Sie auf der Suche nach einer Immobilie, die sowohl zu Ihrem Lebensstil als auch zu Ihren Wohnplänen passt? Füllen Sie das kurze Formular zur Immobilienauswahl aus und das Team von „The Residence“ wird passende Optionen in Montenegro ausarbeiten.

1. Persönliche Teilnahmeberechtigung bestätigen Bevor Sie sich für eine Immobilie entscheiden, prüfen Sie bitte, ob Sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen: gültiger Reisepass, einwandfreies Führungszeugnis, Nachweis ausreichender finanzieller Mittel sowie das Fehlen gesetzlicher Ablehnungsgründe. Sollten Sie eine Staatsangehörigkeit besitzen, für die besondere Einschränkungen oder Ausnahmen gelten, klären Sie dies bitte zunächst ab.

2. Wählen Sie eine rechtlich geeignete Immobilie aus Die Immobilie muss als zulässiges Grundstück dienen können. Prüfen Sie vor einer Entscheidung die Katasterbeschreibung, den Eigentumsanteil, den Steuerwert und die rechtliche Nutzung. Eine Immobilie, die aus wirtschaftlicher Sicht geeignet erscheint, ist möglicherweise für einen Antrag auf Wohnnutzung nicht geeignet.

3. Umfassende rechtliche Due-Diligence-Prüfung Beauftragen Sie einen qualifizierten Anwalt vor Ort, die Grundstücksunterlagen zu prüfen, nach Belastungen zu suchen, den steuerpflichtigen Wert zu bestätigen und etwaige Risiken zu ermitteln, bevor Sie einen Kaufvertrag unterzeichnen. Eine nach der Zahlung durchgeführte Due-Diligence-Prüfung ist deutlich weniger aussagekräftig.

4. Den Kaufvertrag unterzeichnen und notariell beglaubigen lassen In Montenegro müssen Kaufverträge über Immobilien vor einem Notar abgeschlossen werden. Der Notar überprüft die Identität der Vertragsparteien und die Übereinstimmung des Vertrags mit den gesetzlichen Anforderungen.

5. Den vereinbarten Preis und die anfallenden Steuern bezahlen Je nach Art der Immobilie, dem rechtlichen Charakter der Lieferung und dem Steuerstatus des Verkäufers können eine Grunderwerbsteuer oder die Mehrwertsteuer anfallen. Zahlungen sollten für Bank-, Steuer- und Transaktionsaufzeichnungszwecke dokumentiert werden. Bewahren Sie außerdem die Belege für etwaige Verwaltungsgebühren auf, die für den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung anfallen.

6. Eintragung des Eigentums im Kataster Das Innenministerium verlangt den Nachweis, dass das Eigentumsrecht des Antragstellers im Kataster eingetragen ist. Ein unterzeichneter oder notariell beglaubigter Kaufvertrag allein reicht als Nachweis für das eingetragene Eigentumsrecht im Rahmen des Aufenthaltsantrags nicht aus. Der Antrag sollte nicht allein auf der Grundlage eines Vertrags gestellt werden — Das eingetragene Eigentumsrecht muss zunächst durch die erforderliche Katasterurkunde nachgewiesen werden, wobei andere Antragsunterlagen wie Versicherungsnachweise und Übersetzungen parallel dazu vorbereitet werden können.

7. Besorgen Sie sich das Objektdatenblatt und das entsprechende Wertgutachten Beziehen Sie nach der Registrierung eine aktualisierte Liste der Unbeweglichkeiten zum Nachweis Ihres Eigentums. Unterliegt der Erwerb der Grunderwerbsteuer, erlässt die zuständige Behörde einen Bescheid, in dem die Steuerbemessungsgrundlage für die Prüfung der 150.000-Euro-Voraussetzung angegeben ist. Bei einem mehrwertsteuerpflichtigen Erwerb ist schriftlich zu klären, welches alternative Dokument das Innenministerium für die Wertvoraussetzung gemäß § 56 akzeptiert, da der übliche Grunderwerbssteuerbescheid möglicherweise nicht in der üblichen Form vorliegt.

8. Versicherungs-, Finanz- und Auslandsunterlagen vorbereiten Krankenversicherung, Nachweis über die finanziellen Mittel, Führungszeugnisse, Übersetzungen und Apostillen sollten parallel zum Katasterverfahren zusammengestellt werden, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

9. Die lokale Adresse registrieren Möglicherweise ist eine Adressanmeldung in Montenegro erforderlich, bevor der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden kann. Erkundigen Sie sich bei der örtlichen Behörde nach dem geltenden Verfahren.

10. Reichen Sie den Erstantrag bei der zuständigen Stelle des Innenministeriums ein Ein Erstantrag kann persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen MUP-Dienststelle oder – sofern das elektronische System des Ministeriums verfügbar ist – elektronisch über dieses System gestellt werden. Gemäß Artikel 61b muss sich ein Antragsteller, der das elektronische Verfahren nutzt, innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise nach Montenegro beim Ministerium am Aufenthaltsort melden, damit ein Lichtbild, zwei Fingerabdrücke und eine digitalisierte Unterschrift erfasst werden können. Bitte beachten Sie, dass Verlängerungsanträge gemäß Artikel 64 eingereicht werden müssen persönlich und fallen nicht unter das elektronische Verfahren. Es ist wichtig, einen vollständigen Antrag vor Ablauf Ihrer rechtmäßigen Aufenthaltsdauer einzureichen; das Gesetz erlaubt Ihnen möglicherweise, bis zur Entscheidung im Land zu bleiben, wenn ein vollständiger Antrag rechtzeitig eingereicht wurde, doch diese Bestimmung muss streng nach den geltenden Vorschriften angewendet werden. Erkundigen Sie sich vor der Einreichung bei der zuständigen MUP-Behörde nach der derzeit verfügbaren Einreichungsmethode.

11. Auf Anträge auf Vorlage weiterer Beweismittel reagieren Das Ministerium kann zusätzliche Unterlagen anfordern. Reagieren Sie umgehend und bewahren Sie Kopien des gesamten Schriftverkehrs auf.

12. Die Genehmigungskarte abholen Im Falle einer Genehmigung werden Sie benachrichtigt, damit Sie Ihre biometrische Aufenthaltskarte abholen können.

Aufenthaltsgenehmigung für Immobilien in Montenegro
BühneTypische AbhängigkeitWas kann dies verzögern?
Immobilien-Due-Diligence-PrüfungVerfügbarkeit von Rechtsanwälten; KatasterunterlagenLasten; fehlende Unterlagen; komplexe Eigentumsverhältnisse
Vertrag und ZahlungTerminvereinbarung beim NotarVerfügbarkeit des Verkäufers; Zeitpunkt der Banküberweisung
Eintragung im KatasterEinreichung beim KatasteramtWartezeiten; technische Unstimmigkeiten in den Unterlagen
SteuerbescheidBearbeitung durch die SteuerbehördeStreitigkeiten über die Immobilienbewertung; fehlende Übertragungsmitteilung
Vorbereitung der UnterlagenZeitpläne der ausstellenden LänderGültigkeit des Strafregisterauszugs; Apostille-Beantragung
MUP-AntragVerfügbarkeit von TerminenUnvollständige Datei; Terminvereinbarung für biometrische Daten
Entscheidung und KarteBearbeitung durch das InnenministeriumErgänzende Beweisanträge; Arbeitsbelastung in der Außenstelle

Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Gemeinde und Jahreszeit. Artikel 62 sieht eine 40-tägige Entscheidungsfrist für einen vollständigen Aufenthaltsantrag vor, doch für die vorangehenden Schritte – Kauf, Katastereintragung und Einholung des Wertgutachtens – gelten eigene Fristen, die unabhängig von der Entscheidungsfrist des MUP sind. Käufer sollten ihre Planung hinsichtlich des rechtmäßigen Aufenthalts nicht allein auf die Entscheidungsfrist des MUP stützen und bereits rechtzeitig vor Ablauf etwaiger Fristen mit der Immobiliensuche und der Due-Diligence-Prüfung beginnen.

Typischer Zeitplan des Prozesses

BühneTaktreferenzHauptabhängigkeit
ImmobiliensucheKeine festgelegte DauerKriterien der Käufer und Verfügbarkeit auf dem Markt
Rechtliche Due-Diligence-PrüfungTransaktionsspezifischKomplexität der Eigentumsverhältnisse, Belastungen und fehlende Einträge
Vertrag und notarielle BeglaubigungHängt davon ab, ob die Unterlagen vorliegenVerkäufer, Notar und Zahlungsmodalitäten
KatastereintragungEs gibt keine einzige verlässliche landesweite SchätzungArbeitsaufwand im Katasterwesen und Genauigkeit der Unterlagen
WertpapierHängt vom jeweiligen Steuerverfahren abBehandlung hinsichtlich der Übertragungssteuer oder der Mehrwertsteuer
Antrag auf AufenthaltsgenehmigungSobald die erforderlichen Unterlagen zum Eigentumsverhältnis und zum Wert vorliegenVollständigkeit des Antrags
MUP-EntscheidungBis zu 40 Tage für einen vollständigen Antrag gemäß Artikel 62Weitere Beweisanträge können sich auf den praktischen Zeitplan auswirken

Die gesetzliche Frist von 40 Tagen bezieht sich auf die Entscheidung des Ministeriums über einen vollständigen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung. Die vorangehenden Schritte – Kauf, Katastereintragung und Einreichung der Steuerunterlagen – sind darin nicht enthalten.

Wann kann das Ministerium einen Antrag ablehnen?

Möglicher GrundPraxisbeispiel
Unvollständige BewerbungBeglaubigte Übersetzung fehlt
Die Immobilie erfüllt die Voraussetzungen nichtGrundstück oder Rohbau
Eigentumsverhältnisse nicht eingetragenIm Kataster ist noch der Vorbesitzer eingetragen
Steuerbemessungsgrundlage unter 150.000 €Schwellenwert nicht erreicht
Fehlende finanzielle NachweiseUnzureichender Nachweis der finanziellen Mittel
Strafrechtliche GründeEs gelten die gesetzlich vorgesehenen Ablehnungsgründe
Falsche oder widersprüchliche AngabenDie Dokumente weisen Unstimmigkeiten auf

Was passiert nach einer Ablehnung?

Eine Ablehnung schließt einen späteren Antrag nicht zwangsläufig aus, doch die möglichen Reaktionsmöglichkeiten hängen von dem in der Entscheidung genannten rechtlichen Grund ab. Ein Antragsteller muss möglicherweise fehlende Nachweise vorlegen, unrichtige Unterlagen korrigieren, ein Problem im Zusammenhang mit der Eintragung oder der Wertermittlung beheben, nach Beseitigung des Problems einen neuen Antrag stellen oder innerhalb der vorgeschriebenen Frist von einem verfügbaren Rechtsbehelf Gebrauch machen. Eine Ablehnung sollte umgehend von einem qualifizierten Berater geprüft werden, da möglicherweise Fristen für Einsprüche und erneute Anträge gelten.
Reichen Sie denselben unvollständigen Antrag nicht erneut ein, ohne zuvor den vom Ministerium genannten Grund zu beheben.


Zu veranschlagende Kosten

Die Schwelle von 150.000 € ist nur ein Aspekt der Gesamtkosten für den Erwerb und den Erhalt eines immobiliengebundenen Aufenthaltsrechts. Ein realistisches Budget sollte Folgendes umfassen:

  • Anschaffungspreis: der vereinbarte Wert der Immobilie; die Bemessungsgrundlage im Grunderwerbssteuerbescheid – nicht der Vertragspreis selbst – muss mindestens 150.000 € betragen
  • Grunderwerbsteuer oder Mehrwertsteuer: Der Erwerb kann je nach Art der Immobilie, dem rechtlichen Charakter der Lieferung und dem Steuerstatus des Verkäufers der Grunderwerbsteuer oder der Mehrwertsteuer unterliegen; der Registrierungsstatus des Verkäufers allein ist nicht ausschlaggebend für die steuerliche Behandlung, und die geltende Regelung sollte vor Vertragsunterzeichnung für die jeweilige Immobilie und den jeweiligen Vertrag bestätigt werden.
  • Notarkosten: Notargebühren für den Kaufvertrag und die dazugehörigen Unterlagen
  • Rechtliche Prüfung: Anwaltskosten für die Due-Diligence-Prüfung, die Vertragsprüfung und die Unterstützung bei der Antragstellung
  • Beglaubigte Übersetzungen: Gebühren für Gerichtsdolmetscher für alle ausländischen Dokumente
  • Apostille oder Beglaubigung: Die Gebühren und Fristen variieren je nach ausstellendem Land
  • Kataster- und Verwaltungsgebühren: Eintragungskosten beim Katasteramt und bei der Gemeinde
  • Krankenversicherung: eine für Montenegro gültige Versicherung für die gesamte Gültigkeitsdauer der Genehmigung
  • Gebühren für den Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung und für die Aufenthaltskarte: an das Innenministerium zu entrichtende Verwaltungsgebühren
  • Jährliche Grundsteuer: eine laufende Verpflichtung des Eigentümers, die nach den geltenden Grundsteuerbestimmungen berechnet wird; sie ist nicht zu verwechseln mit der Steuerbemessungsgrundlage, die in dem für die Wohnsitzschwelle gemäß § 56 herangezogenen Grunderwerbsteuerbescheid angegeben ist – es handelt sich hierbei um getrennte Berechnungen nach unterschiedlichen Regelungen
  • Kosten für die Verlängerung: die Kosten für die jährliche Aktualisierung von Dokumenten, die Verlängerung von Versicherungen und die Zahlung von Antragsgebühren

Die steuerliche Behandlung hängt von der Art der Immobilie und der rechtlichen Struktur der Transaktion ab. Grunderwerbsteuer, Mehrwertsteuer und jährliche Grundsteuer sind separate Verpflichtungen und sollten nicht als austauschbar betrachtet werden.

Informationen zu den geltenden Steuerklassen und Berechnungsgrundsätzen finden Sie in unserem Praktischer Leitfaden zu den Immobiliensteuern in Montenegro.

Der Schwellenwert von 150.000 € für die Immobilie entspricht nicht dem Gesamtbudget des Käufers. Zusätzlich zum Kaufpreis sollten Käufer die Grunderwerbsteuer bzw. Mehrwertsteuer, Notargebühren, die rechtliche Prüfung, Übersetzungen, Versicherungen und verwaltungsbezogene Kosten im Zusammenhang mit dem Wohnsitz einkalkulieren. Einige Kosten sind gesetzlich oder tariflich festgelegt, während andere von der Immobilie und den Umständen des Antragstellers abhängen.

KostenkategorieTypischer Betrag / RegelPraktischer Hinweis
ImmobilienpreisAb einer Steuerbemessungsgrundlage von 150.000 €, bei der die Wohnsitzschwelle giltDer Vertragspreis allein ist nicht ausschlaggebend für die Berechtigung
Grunderwerbsteuer3% bis zu 150.000 €; 4.500 € + 5% über 150.000 €; 22.000 € + 6% über 500.000 €Gilt, wenn die Transaktion der Schenkungssteuer und nicht der Mehrwertsteuer unterliegt
NotargebührGrundgebühr von ca. 500–600 € für viele Transaktionen im Wert von 150.000–250.000 €, vor Mehrwertsteuer und zusätzlichen GebührenBerechnet nach der offiziellen notariellen Gebührenordnung 2026 auf der Grundlage des Transaktionswerts
Rechtliche Due-Diligence-PrüfungJe nach Anwalt und Umfang unterschiedlichFordern Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag an, bevor Sie einen Anwalt beauftragen
Beglaubigte ÜbersetzungenHängt von der Sprache, der Art des Dokuments und der Seitenzahl abAusländische Dokumente erfordern in der Regel eine beglaubigte montenegrinische Übersetzung.
Apostille / BeglaubigungJe nach Ausstellungsland unterschiedlichMöglicherweise nicht erforderlich, wenn ein internationales Abkommen gilt
KrankenversicherungHängt vom Versicherer, vom Alter und vom Versicherungsumfang abDie geltende Wohnsitzvoraussetzung muss erfüllt sein
Gebühren für den Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung und für die AufenthaltskarteEs fallen die üblichen Verwaltungsgebühren anErkundigen Sie sich vor der Einreichung bei MUP nach dem aktuellen Betrag
Jährliche GrundsteuerGemeinde- und objektspezifischUnabhängig von der für die Wohnsitzberechtigung herangezogenen Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer
VerlängerungskostenVersicherungsbeiträge, Unterlagen, Übersetzungen und Verwaltungsgebühren können jährlich anfallenBudget für die jährliche Verlängerung statt nur für die erstmalige Beantragung

Bitte beachten Sie, dass die Grunderwerbsteuer und die Notarkosten je nach Art der Immobilie, Transaktionsstruktur und Gemeinde variieren. Die Angaben sollten vor dem Vertragsabschluss mit einem örtlichen Rechtsanwalt oder Notar abgeklärt werden.


Rechte und Einschränkungen

Zu verstehen, was die Aufenthaltsgenehmigung tatsächlich beinhaltet – und was nicht –, ist einer der wichtigsten Aspekte bei der Planung des Aufenthalts auf der Grundlage von Immobilienbesitz.

Was eine befristete Aufenthaltsgenehmigung aufgrund von Immobilienbesitz im Allgemeinen ermöglicht:

  • Rechtmäßiger Aufenthalt in Montenegro für die Dauer der Genehmigung
  • Jährliche Verlängerung, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind
  • Nutzung und Genuss der eigenen Immobilie
  • Eine Grundlage für bestimmte unterhaltsberechtigte Familienangehörige, einen Aufenthaltstitel gemäß den geltenden Bestimmungen zur Familienzusammenführung zu beantragen
  • Zugang zu kommunalen Verwaltungsdienstleistungen, für die ein gemeldeter Wohnsitz erforderlich ist, vorbehaltlich der geltenden Vorschriften

Was es nicht automatisch bereitstellt:

  • Staatsangehörigkeit: Die befristete Aufenthaltsgenehmigung ist völlig unabhängig vom Einbürgerungsverfahren.
  • Ständiger Wohnsitz: ein eigenständiger Rechtsstatus mit eigenen Anforderungen
  • Uneingeschränktes Recht auf Arbeit: Für eine Beschäftigung sind eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, eine Arbeitsanmeldungsbescheinigung oder eine andere gesetzlich anerkannte Ausnahmeregelung erforderlich
  • Recht auf Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit: Selbstständigkeit oder unternehmerische Tätigkeiten erfordern eine eigene Rechtsgrundlage
  • montenegrinischer Reisepass: nur durch Einbürgerung möglich
  • EU-Bürgerschaft: Montenegro ist im August 2026 noch kein EU-Mitglied
  • Aufenthalt im Schengen-Raum: Montenegro ist kein Schengen-Mitglied; ein montenegrinischer Aufenthaltstitel verleiht keine Rechte innerhalb des Schengen-Raums
  • Garantierte visumfreie Einreise in die Schengen-Staaten: Inhaber eines montenegrinischen Reisepasses genießen visumfreien Zugang zum Schengen-Raum, doch eine Aufenthaltsgenehmigung in Montenegro hat an sich keinen Einfluss auf die Visumpflicht von Drittstaatsangehörigen für andere Länder
  • Steuerlicher Wohnsitz: Einwanderungs- und Steuerwohnsitz sind rechtlich voneinander getrennt; die Art der physischen Anwesenheit und die lokalen Bindungen bestimmen den Steuerwohnsitz nach montenegrinischem Steuerrecht
  • Garantierte Genehmigung oder Verlängerung: Das Ministerium prüft, ob der Antragsteller die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und ob ein Ablehnungsgrund vorliegt; die bloße Erfüllung der Vermögensgrenze garantiert noch keine positive Entscheidung
Aufenthaltsgenehmigung für Immobilien in Montenegro
Status oder RechtWird das automatisch mit einbezogen?Erläuterung
Befristete AufenthaltsgenehmigungNein, eine Bewerbung ist erforderlichDas Eigentumsrecht schafft die Grundlage; für die Genehmigung sind ein gesonderter Antrag und eine gesonderte Genehmigung erforderlich
ArbeitserlaubnisNeinErfordert eine separate Arbeitserlaubnis; prüfen Sie, ob Ausnahmen gelten
FamilienwohnsitzNeinFamilienangehörige stellen ihre Anträge separat im Rahmen der Familienzusammenführung
Steuerlicher WohnsitzNeinWird steuerrechtlich anhand der Anwesenheit und der Verbindungen bestimmt, nicht anhand einer Aufenthaltsgenehmigung
Ständiger WohnsitzNeinSeparater Antrag nach Ablauf der erforderlichen Dauer des ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
StaatsangehörigkeitNeinSeparates Einbürgerungsverfahren mit zusätzlichen Bedingungen
Aufenthalt im Schengen-RaumNeinMontenegro ist kein Schengen-Mitglied

Montenegro verwendet den Euro, ist jedoch seit August 2026 weder Mitglied der Europäischen Union noch des Schengen-Raums. Das Land ist ein EU-Beitrittskandidat, und die Verhandlungen laufen derzeit, doch gibt es keinen feststehenden Zeitplan für den Beitritt, und derzeitige Immobilienbesitzer sollten keine Pläne auf der Grundlage der Annahme schmieden, dass sich ihre Aufenthaltsrechte automatisch ändern werden, sollte Montenegro zu einem späteren Zeitpunkt der EU beitreten.

Vergleich gängiger Gründe für den gemeinsamen Wohnsitz

WohnortWohnung gesucht?Werden lokale Daten automatisch einbezogen?Wichtigster Gesichtspunkt
Immobilien im EigenbesitzJaNeinJährliche Verlängerung und strenge Abwesenheitsregeln
BeschäftigungNeinDie Arbeit ist an die genehmigte Beschäftigungsgrundlage gebundenErfordert eine vorschriftsmäßige Anstellung und Arbeitserlaubnis
FamilienzusammenführungNeinNicht automatisch in jedem FallHängt vom Status des Hauptfamilienmitglieds ab
Digitaler NomadeNeinBeschränkt auf die im Rahmen dieses Status zulässigen TätigkeitenEs gelten bestimmte Einkommens- und Telearbeitsbedingungen
StudieNeinNicht automatischEs gelten bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Immatrikulation und der Ausbildung

Diese Gründe sind nicht austauschbar. Für jeden gelten eigene Vorschriften hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen, der erforderlichen Unterlagen, der Beschäftigung und der Verlängerung.


Familienangehörige

Der Erwerb einer Immobilie auf den Namen eines Familienmitglieds führt nicht automatisch zu einem Aufenthaltsstatus für Ehepartner, Kinder oder andere Verwandte. Jedes Familienmitglied benötigt eine eigene gültige Aufenthaltsgrundlage.

Ehepartner und minderjährige Kinder eines Inhabers einer befristeten Aufenthaltserlaubnis können unter Umständen berechtigt sein, einen Antrag auf Aufenthalt zu stellen auf der Grundlage von Familienzusammenführung, was einen eigenständigen Rechtsgrund im Sinne des Ausländergesetzes darstellt. Hierfür sind gesonderte Anträge mit Belegen zum Nachweis der familiären Beziehung erforderlich: Heiratsurkunden, Geburtsurkunden und gegebenenfalls Unterlagen zur Adoption oder Vormundschaft. Ausländische Urkunden bedürfen in der Regel einer beglaubigten montenegrinischen Übersetzung und erfordern unter Umständen eine Apostille oder eine konsularische Beglaubigung, sofern nicht ein geltendes internationales Abkommen diese Anforderung aufhebt.

Eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung wird für höchstens ein Jahr erteilt und darf nicht über das Ablaufdatum der befristeten Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers hinausgehen.

Praktische Hinweise für Familienanträge:

  • Der Reisepass jedes Familienmitglieds muss gültig sein und bei der Antragstellung vorgelegt werden.
  • Der Nachweis der familiären Beziehung muss beglaubigt und übersetzt werden.
  • Die Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied einzeln versichern.
  • Aus den finanziellen Nachweisen sollte hervorgehen, dass ausreichende Mittel für die gesamte Familie vorhanden sind
  • Ist die Immobilie nur auf den Namen eines Ehepartners eingetragen, stellt der andere Ehepartner den Antrag als Familienangehöriger und nicht als Eigentümer.
  • Minderjährige Kinder, die kurz vor dem Erwachsenwerden stehen, sollten ihre Aufenthaltsmöglichkeiten prüfen, bevor sie 18 Jahre alt werden, da sich die Grundlage für ihren Aufenthalt möglicherweise ändern muss

Familien, die gemeinsam umziehen möchten, sollten die Aufenthaltsanträge für alle Familienmitglieder als einen aufeinander abgestimmten Prozess betrachten und nicht als eine Abfolge einzelner Schritte, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten und ohne Abstimmung erledigt werden können.


Regeln zur Verlängerung und Abwesenheit

Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung aufgrund von Immobilienbesitz wird erteilt für ein Jahr und muss jährlich verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch – es muss ein neuer Antrag beim Innenministerium gestellt werden. Gemäß § 64 des Ausländergesetzes muss der Verlängerungsantrag eingereicht werden frühestens 60 Tage und spätestens 30 Tage vor Ablauf der aktuellen Genehmigung. Sind ausländische Urkunden, Apostillen oder Übersetzungen erforderlich, sollte mit der Vorbereitung der Unterlagen rechtzeitig vor Beginn dieses Zeitraums begonnen werden.

Damit eine Verlängerung erfolgreich ist, müssen die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sein:

  • Die Immobilie muss weiterhin im Eigentum stehen vom Antragsteller eingetragen und im Kataster registriert
  • Erkundigen Sie sich bei der zuständigen MUP-Behörde Welche Nachweise sind erforderlich, um darzulegen, dass die Immobilie weiterhin die geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, einschließlich etwaiger Wertvorgaben?
  • Nachweis der Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen: Gemäß § 64 des Ausländergesetzes ist für die Verlängerung einer auf Immobilienbesitz beruhenden Aufenthaltserlaubnis der Nachweis erforderlich, dass der Antragsteller während der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist; erkundigen Sie sich bei der zuständigen MUP-Behörde, welche Bescheinigungen und Zahlungsnachweise vorgelegt werden müssen.
  • Die Krankenversicherung muss gültig sein für den neuen Zeitraum
  • Finanzielle Nachweise muss aktualisiert werden, um den aktuellen Gegebenheiten Rechnung zu tragen
  • Ausländische Zeugnisse So müssen beispielsweise Führungszeugnisse gegebenenfalls erneuert werden, wenn sie abgelaufen sind

Regeln zur Abwesenheit: Artikel 65 des Ausländergesetzes sieht vor, dass eine befristete Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Immobilienbesitz ihre Gültigkeit verlieren kann, wenn sich der Inhaber außerhalb Montenegros aufhält für mehr als 30 Tage während der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung. Die in Artikel 65 vorgesehene humanitäre Ausnahmeregelung ist ausdrücklich an Aufenthaltsgenehmigungen zum Zwecke der Familienzusammenführung geknüpft und sollte nicht als auf einen Aufenthalt aus vermögensrechtlichen Gründen anwendbar angesehen werden. Antragsteller, die eine Abwesenheit von mehr als 30 Tagen planen, sollten vor ihrer Abreise aus Montenegro individuelle Rechtsberatung einholen.

Diese Bestimmung gemäß § 65 regelt die Gültigkeit der Jahresgenehmigung selbst und ist unabhängig von der Kontinuitätsprüfung, die bei der Berechnung des Fünfjahreszeitraums für den Daueraufenthalt gilt. Gemäß Artikel 86 kann der Fünfjahreszeitraum weiterhin als ununterbrochen angesehen werden, wenn die Gesamtdauer der Abwesenheiten des Antragstellers während dieses Zeitraums zehn Monate nicht überschritten hat oder wenn eine einzelne ununterbrochene Abwesenheit sechs Monate nicht überschritten hat. Die großzügigeren Schwellenwerte des Artikels 86 berechtigen nicht zu Abwesenheiten, die in einem einzelnen Genehmigungsjahr die Beendigungsregelung des Artikels 65 auslösen würden.

Checkliste für die Verlängerung:

  • Vergewissern Sie sich, dass die Immobilie im aktuellen Katasterauszug weiterhin auf Ihren Namen eingetragen ist.
  • Besorgen Sie sich ein frisches Liste der Unbeweglichkeiten Anzeige der aktuellen Eigentumsverhältnisse
  • Erkundigen Sie sich bei der zuständigen MUP-Stelle, welche Nachweise zum Immobilienwert bei der Verlängerung erforderlich sind.
  • Bescheinigung darüber einholen, dass die für den Genehmigungszeitraum geltenden steuerlichen Verpflichtungen erfüllt wurden (gemäß Artikel 64)
  • Krankenversicherung vor Ablauf verlängern
  • Falls erforderlich, das Führungszeugnis aktualisieren
  • Aktualisierung des Nachweises der finanziellen Mittel
  • Vergewissern Sie sich, dass Ihre Adressdaten auf dem neuesten Stand sind
  • Reichen Sie den Verlängerungsantrag frühestens 60 Tage und spätestens 30 Tage vor Ablauf ein.
  • Führen Sie Aufzeichnungen über die in Montenegro verbrachte Zeit – Abwesenheiten von mehr als 30 Tagen können gemäß § 65 zum Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis führen; für Aufenthaltserlaubnisse auf der Grundlage von Eigentumsrechten gilt keine humanitäre Ausnahmeregelung.
  • Reichen Sie den Verlängerungsantrag ein persönlich bei der zuständigen MUP-Dienststelle (gemäß Artikel 64 muss die Verlängerung persönlich eingereicht werden)

Der Verkauf der Immobilie, die Übertragung des Eigentums unterhalb des zulässigen Anteils oder jede andere Änderung, die die tatsächliche Grundlage des ursprünglichen Antrags aufhebt, wirkt sich auf die Möglichkeit einer Verlängerung aus. Ein Antragsteller, der die berechtigende Immobilie während eines Genehmigungsjahres veräußert, kann nicht davon ausgehen, dass die Genehmigung aus demselben Grund verlängert wird.


Daueraufenthaltsgenehmigung und Staatsbürgerschaft

Das Verhältnis zwischen einem befristeten Aufenthaltsrecht aufgrund von Eigentumsrechten und einem dauerhaften Aufenthaltsrecht ist einer der am häufigsten missverstandenen Aspekte dieses Themas – und ein Bereich, in dem die offiziellen Leitlinien und der Gesetzestext nicht immer im Einklang standen.

Unter Artikel 86 des geltenden konsolidierten Ausländergesetzes, kann eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in der Regel nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt auf der Grundlage einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden. Der aktuelle konsolidierte Gesetzestext schließt einen befristeten Aufenthalt auf der Grundlage von Immobilienbesitz nicht ausdrücklich von dieser Berechnung aus. Dies stellt eine Änderung gegenüber einigen älteren offiziellen englischsprachigen Leitlinien dar und bedeutet, dass das Verlassen auf die Online-Zusammenfassungsseiten der Regierung – anstatt auf das aktuelle Gesetz selbst – das Risiko birgt, auf überholte Informationen zurückzugreifen.

Allerdings, Fünf Jahre mit einer auf Immobilienbesitz basierenden Aufenthaltsgenehmigung führen nicht automatisch zur Berechtigung auf einen dauerhaften Aufenthalt.. Der Antragsteller muss während des gesamten maßgeblichen Zeitraums über eine gültige befristete Aufenthaltsgenehmigung verfügen und die gesonderte Kontinuitätsprüfung gemäß Artikel 86 erfüllen. Nach diesem Artikel dürfen sich die einzelnen Abwesenheiten während des Fünfjahreszeitraums insgesamt nicht auf mehr als insgesamt zehn Monate, und eine einzelne ununterbrochene Abwesenheit darf nicht länger dauern als sechs Monate. Darüber hinaus unterliegt jede jährliche, an eine Immobilie gebundene Aufenthaltsgenehmigung weiterhin der Regelung gemäß Artikel 65, wonach eine Abwesenheit von mehr als 30 Tagen während eines Genehmigungsjahres zum Erlöschen dieser Genehmigung führen kann – eine Regelung, die unabhängig von den in Artikel 86 festgelegten Kontinuitätsschwellen gilt und durch diese nicht außer Kraft gesetzt werden kann. Der Antragsteller muss zudem die zum Zeitpunkt der Beantragung der Daueraufenthaltsgenehmigung geltenden zusätzlichen Voraussetzungen gemäß Artikel 88 erfüllen: ausreichende Mittel, Krankenversicherung, gesicherte Unterkunft, Grundkenntnisse der montenegrinischen Sprache sowie den Nachweis, dass die steuerlichen Verpflichtungen erfüllt wurden. Die Erfüllung der bloßen zeitlichen Voraussetzung garantiert noch keine Genehmigung.

Da die offiziellen englischsprachigen Zusammenfassungen möglicherweise noch nicht die neuesten Änderungen widerspiegeln, sollten Antragsteller, die eine dauerhafte Niederlassung anstreben, sich schriftliche Bestätigung des Innenministeriums oder eines qualifizierten Anwalts für Einwanderungsrecht in Bezug darauf, wie ihre jeweilige Aufenthaltsgeschichte bewertet wird, bevor sie einen Fünfjahresplan zur Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung aufstellen.

Die Einbürgerung ist ein völlig eigenständiges Verfahren mit eigenen gesetzlichen Voraussetzungen, darunter Anforderungen an die Sprachkenntnisse und die Integration. Die Übersicht über Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsrecht der Regierung von Montenegro bietet einen allgemeinen Überblick über das Einbürgerungsverfahren.

Die Programm zur Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Investitionen die für berechtigte Anleger zur Verfügung stand, endete am 31. Dezember 2022. Es ist nicht mehr geöffnet. Der Erwerb von Immobilien in Montenegro im Jahr 2026 bietet keinen direkten Weg zur Staatsbürgerschaft, und jegliche gegenteiligen Behauptungen sollten mit großer Skepsis betrachtet werden.


Häufige Fehler

Im Folgenden werden häufige praktische Fehler aufgeführt, die einen Antrag oder einen Immobilienkauf gefährden können. Jeder dieser Fehler lässt sich durch eine angemessene Vorbereitung vermeiden.

1. Sich auf einen veralteten Artikel zu stützen, in dem behauptet wird, es gebe keinen Mindestwert Informationen zu diesem Thema aus der Zeit vor 2026 sind nicht mehr zutreffend. Die Voraussetzung einer Steuerbemessungsgrundlage von 150.000 € gilt seit Januar 2026. Bitte überprüfen Sie alle Angaben anhand aktueller offizieller Quellen.

2. Verwechslung des Vertragspreises mit der Steuerbemessungsgrundlage im Grunderwerbssteuerbescheid Der Schwellenwert von 150.000 € richtet sich nach der in dem Grunderwerbsteuerbescheid angegebenen Steuerbemessungsgrundlage – nicht nach dem im Vertrag festgelegten Kaufpreis. Diese Beträge können erheblich voneinander abweichen. Lassen Sie sich vor einer Verpflichtung spezifisch auf Ihre Transaktion zugeschnitten beraten und betrachten Sie informelle Schätzungen nicht als Bestätigung dafür, dass der Schwellenwert erreicht wird.

3. Leistung einer Anzahlung vor Einsichtnahme in das Katasterregister Ein auf den ersten Blick einwandfreier Eintrag garantiert noch keinen einwandfreien Eigentumsstand. Aus dem Objektblatt können Hypotheken, Erbstreitigkeiten, ungeklärte Miteigentumsfragen oder Unstimmigkeiten bei der eingetragenen Nutzung hervorgehen. Überprüfen Sie das Kataster, bevor Sie eine nicht rückerstattbare Zahlung leisten.

4. Die Behandlung einer Reservierung vor Baubeginn als Eigentumsnachweis Eine Reservierungsvereinbarung, ein Kaufvertrag über eine zukünftige Wohnung oder eine Zahlungsbestätigung begründen noch kein eingetragenes Eigentumsrecht. Für Anträge auf Wohnberechtigung ist eine tatsächliche Eintragung im Kataster erforderlich.

5. Erwerb einer Beteiligung unterhalb des gesetzlichen Mindestanteils Das Ausländergesetz schreibt vor, dass eine Immobilie, die die Voraussetzungen erfüllt, entweder alleiniges Eigentum oder einen Miteigentumsanteil von mindestens der Hälfte sein muss. Ein geringerer Anteil erfüllt die Eigentumsvoraussetzung nicht. Überprüfen Sie vor der Unterzeichnung, welcher Anteil übertragen wird.

6. Die Erwartung, dass die gesamte Familie automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung erhält Ehepartner und Kinder sind in der Genehmigung des Grundstückseigentümers nicht enthalten. Für jedes Familienmitglied ist ein separater Antrag auf der entsprechenden Rechtsgrundlage erforderlich.

7. Unter der Annahme, dass die Genehmigung Arbeitsrechte umfasst Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht automatisch zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Das Arbeiten ohne eine gesonderte, gültige Arbeitserlaubnis hat rechtliche Konsequenzen.

8. Antragstellung nach Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer Anträge, die nach Ablauf der Aufenthaltsfrist eingereicht werden, führen zu erheblichen rechtlichen Komplikationen. Beginnen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist mit der Vorbereitung der Unterlagen.

9. Die zu frühe oder zu späte Beantragung ausländischer Dokumente Führungszeugnisse und ähnliche Dokumente haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Werden sie zu früh angefordert, sind sie bereits vor Einreichung des Antrags abgelaufen; werden sie zu spät angefordert, können sie nicht rechtzeitig beglaubigt und übersetzt werden.

10. Nichtbeachtung von Übersetzungsvorgaben und Uneinheitlichkeiten bei Namen Alle ausländischen Dokumente müssen von einem vereidigten Gerichtsdolmetscher übersetzt werden. Jede Abweichung in der Schreibweise oder Transkription des Namens des Antragstellers in den verschiedenen Dokumenten führt zu Rückfragen.

11. Die jährlichen Grundsteuern außer Acht lassen Ausstehende Grundsteuerverbindlichkeiten können den Verlängerungsprozess erschweren. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob Steuern ausstehen, und sorgen Sie während der gesamten Dauer Ihres Eigentums für die pünktliche Zahlung.

12. Die Annahme, dass fünf Jahresgenehmigungen automatisch einen dauerhaften Aufenthaltsstatus garantieren Nach dem geltenden konsolidierten Ausländergesetz kann ein fünfjähriger ununterbrochener befristeter Aufenthalt als Grundlage für einen Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis dienen – eine Genehmigung erfolgt jedoch nicht automatisch. Die Kontinuitätsprüfung gemäß Artikel 86 verlangt, dass die Gesamtdauer der Abwesenheiten während des Fünfjahreszeitraums insgesamt zehn Monate nicht überschreitet und dass keine einzelne ununterbrochene Abwesenheit länger als sechs Monate dauert. Darüber hinaus unterliegt jede Jahreserlaubnis unabhängig davon der Regelung in Artikel 65, wonach eine Abwesenheit von mehr als 30 Tagen zum Erlöschen dieser Erlaubnis führen kann. Der Antragsteller muss zudem die Voraussetzungen gemäß Artikel 88 erfüllen: ausreichende finanzielle Mittel, Krankenversicherung, gesicherte Unterkunft, grundlegende Kenntnisse der montenegrinischen Sprache sowie die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen. Klären Sie, wie das Ministerium Ihre individuelle Aufenthaltsdauer bewerten wird, bevor Sie einen langfristigen Niederlassungsplan erstellen.

13. Die Annahme, dass ein Wohnsitz in Montenegro gleichbedeutend mit einem Wohnsitz im Schengen-Raum ist Montenegro gehört nicht zum Schengen-Raum. Eine montenegrinische Aufenthaltserlaubnis hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit eines Drittstaatsangehörigen, in Schengen-Mitgliedstaaten einzureisen oder sich dort aufzuhalten.

Aufenthaltsgenehmigung für Immobilien in Montenegro

Ist ein auf Eigentum basierendes Aufenthaltsrecht das Richtige für Sie?

Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung aufgrund von Immobilienbesitz ist einer von mehreren Rechtsgrundlagen für den Aufenthalt in Montenegro; für manche Antragsteller ist dies die praktischste Option, für andere hingegen ungeeignet.

Das funktioniert in der Regel gut bei:

  • Besitzer von Zweitwohnungen die sich längere Zeit in Montenegro aufhalten und eine Rechtsgrundlage für einen längeren Aufenthalt wünschen
  • Rentner oder finanziell unabhängige Käufer die keine Beschäftigung vor Ort benötigen und über ausreichende Mittel verfügen können
  • Familien, die beabsichtigen, in ihrem eigenen Haus zu wohnen anstatt zu mieten, wobei der Immobilienkauf und die Wohnplanung nahtlos ineinandergreifen
  • Investoren in ihre eigene Immobilie die mit jährlichen Verlängerungen und den damit verbundenen Anforderungen kein Problem haben

Dies kann in folgenden Fällen unzureichend oder unpraktisch sein:

  • Menschen, deren vorrangiges Ziel die Beschäftigung vor Ort ist: Eine Arbeitserlaubnis oder eine Aufenthaltsgenehmigung auf der Grundlage einer Beschäftigung könnte besser geeignet sein, da eine Aufenthaltsgenehmigung auf der Grundlage von Eigentumsrechten keine Arbeitserlaubnis beinhaltet
  • Käufer, die die erforderliche Steuerbemessungsgrundlage von 150.000 € nicht nachweisen können: Sofern die Anforderung eines Wertnachweises gilt, kann die Immobilie nicht als Anspruchsgrundlage dienen, wenn die in dem anerkannten amtlichen Dokument angegebene Steuerbemessungsgrundlage unter 150.000 € liegt.
  • Antragsteller, die einen direkten Weg zur Staatsbürgerschaft anstreben: Im derzeitigen Rechtsrahmen gibt es keinen solchen Weg über einen auf Eigentumsrechten basierenden befristeten Aufenthalt
  • Personen mit hoher Mobilität, die die Abwesenheitsvorschriften nicht einhalten können: Gemäß Artikel 65 kann eine Abwesenheit von mehr als 30 Tagen während eines Aufenthaltsgenehmigungsjahres zum Erlöschen der Genehmigung führen, und für Aufenthaltsgenehmigungen auf der Grundlage von Eigentumsrechten gilt keine humanitäre Ausnahmeregelung; Antragsteller, die regelmäßig längere Zeit außerhalb Montenegros verbringen, sollten prüfen, ob sie diese Auflage realistisch erfüllen können, bevor sie sich auf diesen Grund berufen.
  • Digitale Nomaden oder Remote-Mitarbeiter die je nach den geltenden Vorschriften speziell für digitale Nomaden oder geschäftliche Zwecke eingerichtete Aufenthaltsorte möglicherweise als besser für ihre Tätigkeitsweise geeignet empfinden
Ziel des BewerbersWäre ein Wohnsitz auf der Grundlage von Eigentumsrechten vielleicht eine Möglichkeit?Wichtigster Gesichtspunkt
In einem Eigenheim wohnenJa, sofern der Schwellenwert erreicht istJährliche Verlängerung erforderlich; die Immobilie muss die Voraussetzungen weiterhin erfüllen
Arbeiten Sie bei einem lokalen ArbeitgeberNicht für sich alleinSeparate Arbeitserlaubnis erforderlich
Schnell die Staatsbürgerschaft erwerbenNeinKein direkter Weg zur Staatsbürgerschaft durch Immobilienbesitz
Mit der Familie umziehenJa, in AbspracheJedes Familienmitglied muss sich separat bewerben; planen Sie dies im Voraus ein
Verbringen Sie nur kurze Zeit in MontenegroWird sich wahrscheinlich nicht lohnenRegelungen zu Abwesenheiten; jährliche Kosten für die Verlängerung und Verwaltung

Die verschiedenen Gründe für einen befristeten Aufenthalt – Beschäftigung, Unternehmensgründung, Familienzusammenführung, Studium und andere – sind jeweils mit eigenen Voraussetzungen und Eignungskriterien verbunden. Antragsteller, die sich nicht sicher sind, welcher Grund auf ihre Situation zutrifft, sollten sich von einem unabhängigen Anwalt für Einwanderungsrecht beraten lassen, bevor sie sich für eine Vorgehensweise entscheiden.


Bevor Sie kaufen

Eine Immobilie bildet die Grundlage für einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung – sie gewährt jedoch noch keinen Aufenthalt an sich. Für die meisten Käufer aus Ländern außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz ist die maßgebliche Regelung die Steuerbemessungsgrundlage im Rahmen des Bescheids über die Grunderwerbsteuer, nicht der Listenpreis, und diese Basis muss €150,000. Die Überprüfung dieser Angabe, des Katasterauszugs und der rechtlichen Situation der Immobilie vor der Zahlung eines nicht rückzahlbaren Betrags ist keine Vorsichtsmaßnahme – sie ist eine Grundvoraussetzung.

Die Genehmigung ist nach ihrer Erteilung ein Jahr lang gültig und muss jährlich erneuert werden, wobei der Antrag persönlich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 60 bis 30 Tagen vor Ablauf. Gemäß Artikel 65 kann eine Abwesenheit von mehr als 30 Tagen während eines Aufenthaltsjahres zum Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis führen – und für auf Eigentumsrechten basierende Aufenthaltserlaubnisse gilt keine humanitäre Ausnahmeregelung. Das Recht auf Arbeit, das Recht auf Familienzusammenführung oder das Recht auf Reisen im Schengen-Raum sind nicht Bestandteil der Aufenthaltserlaubnis; für jedes dieser Rechte ist ein eigenes Verfahren und eine eigene Rechtsgrundlage erforderlich.

Ein Aufenthalt auf der Grundlage von Eigentumsrechten ist kein automatischer Weg zur Niederlassung. Nach dem derzeit geltenden konsolidierten Ausländergesetz kann ein fünfjähriger ununterbrochener rechtmäßiger vorübergehender Aufenthalt einen Antrag auf Daueraufenthalt stützen, vorbehaltlich der in § 86 festgelegten Kontinuitätsvoraussetzungen – die Gesamtdauer der Abwesenheiten darf zehn Monate nicht überschreiten und keine einzelne Abwesenheit darf länger als sechs Monate dauern – sowie der zusätzlichen gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 88. Gehen Sie nicht davon aus, dass fünf Aufenthaltsgenehmigungen allein eine Genehmigung garantieren. Da die offiziellen Online-Leitfäden möglicherweise noch nicht vollständig die neuesten Änderungen widerspiegeln, sollten Sie die aktuelle Rechtslage mit einem qualifizierten Einwanderungsanwalt klären, bevor Sie einen langfristigen Plan auf der Grundlage eines bestimmten Zeitrahmens aufstellen.

Bevor Sie sich zu einem Kauf entschließen, bei dem der Wohnsitz Teil des Ziels ist, sollten Sie Ihre Immobilienauswahl, die rechtliche Prüfung und Ihren Einwanderungsplan aufeinander abstimmen. Ein qualifizierter Immobilienberater und ein unabhängiger Einwanderungs- oder Rechtsberater können in Zusammenarbeit Ihre spezifischen Umstände besser beurteilen als es ein allgemeiner Artikel jemals könnte.

Die Bestimmungen des Ausländergesetzes können sich ändern, und die Verwaltungspraxis der einzelnen Dienststellen des Innenministeriums kann variieren. Informieren Sie sich vor der Unterzeichnung eines Vertrags und vor der Einreichung eines Antrags über die aktuellen Bestimmungen.


Die Informationen in diesem Artikel spiegeln den Rechtsrahmen vom August 2026 wider und dienen lediglich als allgemeine Orientierungshilfe. Die Aufenthaltsvoraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen hängen von den individuellen Umständen, der Staatsangehörigkeit und der Praxis der zuständigen Behörde ab. Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Einwanderungsberatung dar. Leser sollten sich für eine auf ihre Situation zugeschnittene Beratung an einen qualifizierten Rechtsanwalt oder einen Experten für Einwanderungsrecht wenden.

Häufige Fragen

Nein. Der Erwerb und die Eintragung von Eigentum begründen ein rechtliches Grundlage um eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, doch damit wird der Aufenthaltsstatus nicht automatisch gewährt. Sie müssen einen persönlichen Antrag beim Innenministerium stellen, alle geltenden Voraussetzungen erfüllen – darunter den Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, eine Krankenversicherung und, für die meisten Drittstaatsangehörigen, ein steuerpflichtiges Vermögen von mindestens 150.000 Euro – und einen formellen Bewilligungsbescheid erhalten. Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Für die meisten Drittstaatsangehörigen gilt hinsichtlich der Immobilie, dass Steuerbemessungsgrundlage muss mindestens €150,000. Diese Regelung wurde durch Änderungen des Ausländergesetzes eingeführt, die im Januar 2026 in Kraft traten. Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz sind von dieser Schwelle ausgenommen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Kategorie auf Sie zutrifft, erkundigen Sie sich bitte vor dem Kauf beim Innenministerium.

Nicht unbedingt. Der Schwellenwert wird gemessen anhand des in der Entscheidung über die Grunderwerbsteuer angegebene Steuerbemessungsgrundlage die von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellt wurde – und nicht der im Kaufvertrag angegebene Preis. Die Steuerbemessungsgrundlage kann niedriger oder höher sein als der Vertragspreis. Da diese Entscheidung in der Regel erst im Zusammenhang mit der abgeschlossenen Übertragung ergeht, sollten Käufer vor der Unterzeichnung eine auf den jeweiligen Fall zugeschnittene Beratung einholen und vorläufige Schätzungen nicht als Bestätigung dafür betrachten, dass der Schwellenwert erreicht wird.

Die im August 2026 verfügbaren offiziellen Quellen bestätigen nicht eindeutig, dass die Steuerwerte mehrerer Immobilien addiert werden können, um den Schwellenwert zu erreichen. Bevor Sie mehrere Immobilien mit geringerem Wert mit der Absicht erwerben, diese zusammenzufassen, sollten Sie sich erkundigen, schriftliche Bestätigung der zuständigen Stelle des Innenministeriums dass diese Zusammenfassung zulässig ist. Gehen Sie nicht ohne diese Bestätigung davon aus, dass dies der Fall ist.

Ja, vorausgesetzt, der Miteigentumsanteil entspricht dem gesetzlichen Mindestanteil. Das Ausländergesetz schreibt das Alleineigentum oder einen eingetragenen Miteigentumsanteil von mindestens die Hälfte einer berechtigten Immobilie. Ein geringerer Anteil erfüllt die Eigentumsvoraussetzung nicht und gilt nicht als berechtigender Grund für einen Antrag auf Wohnsitz. Überprüfen Sie den zu übertragenden Anteil, bevor Sie eine Vereinbarung unterzeichnen.

Nicht automatisch. Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung aufgrund von Immobilienbesitz beinhaltet keine Arbeitserlaubnis. Wenn Sie beabsichtigen, für einen montenegrinischen Arbeitgeber zu arbeiten oder eine selbstständige Tätigkeit auszuüben, benötigen Sie eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, eine Arbeitsanmeldungsbescheinigung oder eine andere gesetzlich anerkannte Ausnahmeregelung. Das Arbeiten ohne die erforderliche Genehmigung hat rechtliche Konsequenzen.

Dies ist nicht automatisch Bestandteil Ihrer Aufenthaltsgenehmigung. Ehepartner und minderjährige Kinder können eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen auf der Grundlage von Familienzusammenführung, was einen eigenständigen Rechtsgrund darstellt, der separate Anträge, Begleitunterlagen (Heirats- und Geburtsurkunden, Übersetzungen, Versicherungsnachweise) sowie individuelle Genehmigungen erfordert. Der Prozess sollte im Voraus geplant und koordiniert werden, insbesondere wenn die Familie gemeinsam umziehen möchte.

Grundsätzlich ja – aber nicht automatisch. Gemäß § 86 des geltenden konsolidierten Ausländergesetzes (einschließlich der Änderungen von 2026) kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Regel nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt auf der Grundlage einer befristeten Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Der aktuelle Gesetzestext schließt einen auf Immobilienbesitz beruhenden befristeten Aufenthalt nicht ausdrücklich von dieser Berechnung aus. Der Antragsteller muss jedoch die in Artikel 86 festgelegte Kontinuitätsprüfung erfüllen: Die Gesamtdauer der Abwesenheiten während des Fünfjahreszeitraums darf insgesamt zehn Monate, und eine einzelne ununterbrochene Abwesenheit darf nicht länger dauern als sechs Monate. Beachten Sie außerdem, dass jede jährliche, an eine Immobilie gebundene Aufenthaltsgenehmigung gesondert der Regelung gemäß Artikel 65 unterliegt, wonach eine Abwesenheit von mehr als 30 Tagen innerhalb eines Genehmigungsjahres zum Erlöschen dieser Genehmigung führen kann. Darüber hinaus muss der Antragsteller zum Zeitpunkt der Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung die Voraussetzungen gemäß Artikel 88 erfüllen: ausreichende Mittel, Krankenversicherung, Unterkunft, grundlegende Kenntnisse der montenegrinischen Sprache sowie den Nachweis erfüllter Steuerpflichten. Da offizielle englischsprachige Leitfäden möglicherweise noch nicht die neuesten Änderungen widerspiegeln, sollten Sie schriftliche Bestätigung des Innenministeriums oder eines qualifizierten Anwalts für Einwanderungsrecht bevor man sich auf einen Zeitrahmen von fünf Jahren verlässt.

Die Veräußerung der anspruchsbegründenden Immobilie beseitigt die tatsächliche Grundlage für den auf dieser Immobilie beruhenden Aufenthaltsgrund. Eine auf dieser Immobilie beruhende Aufenthaltserlaubnis kann ohne eine anspruchsbegründende Immobilie nicht verlängert werden. Wenn Sie die Immobilie vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis verkaufen, hat dies Auswirkungen auf Ihr Aufenthaltsrecht auf dieser spezifischen Grundlage. Sie müssten dann die Voraussetzungen für einen anderen Aufenthaltsgrund erfüllen oder ausreisen. Planen Sie einen eventuellen Immobilienverkauf im Rahmen Ihrer gesamten Aufenthaltsstrategie.

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